
HANDYSPENDEN – Hilfe, die schnell und einfach ankommt!
. Die Spendenorganisationen erkannten schnell, dass Handyspenden mittels SMS großes Potential besitzt, um eine breite Bevölkerungsschicht zur Teilnahme an Hilfsprojekten zu motivieren.
Im Folgenden finden Sie wichtige Antworten auf die Fragen, die uns von Händlern am häufigsten gestellt werden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass gemäß ZaDiG§3Z12 bei jeder mobilen Rufnummer ein monatliches Limit von max 300.- und pro Transaktion 50.- vorliegt. Das monatliche Limit kann sich je nach der jeweiligen Bonität des Endkunden, nach unten reduzieren.
Der Gesetzgeber beschreibt prinzipiell drei Möglichkeiten. Den Erwerb von digitalen Güter sowie Tickets, aber auch Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen sind zulässig. Andere Leistungen sind nur über das sogenannte Agentenmodell möglich.
Das Agentenmodell ist eine im Zahlungsdienstegesetz spezielle Regelung (ZaDIG§22), die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigt wurde. Somit gelten keine Einschränkungen die im ZaDiG§3Z12 festgelegt wurden. Händler können über Zahlen per Handyrechnung alle Waren und Dienstleistungen anbieten, die im Agentenmodel abgebildet sind. Der wichtigste Unterschied, die Preispunkteinschränkung von max. 50€ bestehen nicht mehr. Die Limits werden vom Mobilfunkanbieter gemäß individuellen Bonitäten beim Endkunden festgelegt.
Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen ist die letzte Hürde immer die Bezahlung. Je nach Verfügbarkeit einer Bezahlmethode beim Kunden, kann es zum Kauf kommen oder auch nicht. Abbrüche sind die gängigsten Folgen! Zumeist werden bei den Händlern ein Paymentmix angeboten um die Reichweite zu vergrößern. Es wird zumeist unterschätzt, dass diese oft in Zusammenhang stehen und die Reichweite im Einzelnen nicht kumuliert, werden können. Zahlen per Handyrechnung ist hier anders und die ideale Ergänzung, um seine Zielgruppe nachhaltig zu vergrößern.
Die Realität zeigt, dass nicht alle Österreicher:innen die Bonität für bestimmte Zahlungsmittel aufweisen oder immer und zu jeder Zeit Ihr Konto gedeckt ist. Die Kriterien, um beispielsweise eine Kreditkarte zu erhalten, sind deutlich größer als einen Mobilfunkvertrag zu bekommen. Kurzfristig werden nur in seltenen Fällen eine Bezahlmethode angeschafft und registriert. Dieser Unterschied macht es aus, ob ich meinen Kunden zu einem Kauf bewegen kann oder nicht. Damit erreiche ich als Händler eine völlig neue Zielgruppe und fördere dabei Spontankäufe. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass bei niedrigen Preispunkten die Hemmschwelle bei Zahlen per Handyrechnung um ein Vielfaches geringer ist als bei alternativen Bezahlmethoden.
Der Gesetzgeber gibt hier klare Vorgaben. DigitaleGüter sind Waren, die elektronisch verkauft, geliefert und konsumiert werden. Hierzu zählen z.B. Apps, E-Books, Musik/Videos, Online-Games oder Streaming Dienste.
Leider nein. Auch wenn der Inhalt digital übermittelt wird, kann die Leistung auch ohne ein digitales Medium erbracht werden. Mehr Informationen unter „Anbieter von Dienstleistungen und physischen Gütern.“
Ein Ticket ist die Bereitstellung von Diensten in Papierform . Üblicherweise wird es bei Beförderungsmitteln, beim Parken oder für den Eintritt zu Veranstaltungen oder Kinos verwendet. Das elektronische Ticket ersetzt die Papierform. Das Prinzip bleibt jedoch dasselbe.
Wenn die erbrachte Leistung nicht im Regelbetrieb als Ticket verkauft wird, so kann dies als Umgehung betrachtet werden. Solche Vorgehensweisen werden von den Mobilfunkanbietern nicht zugelassen. Ausgenommen die Dienstleistung wird über das Agentenmodell abgerechnet.
Der Gesetzgeber beschreibt nur den Erwerb eines Tickets, ungeachtet über welches Medium das Ticket ausgestellt wird. Dies kann sowohl digital als auch in Papierform erfolgen.
Tickets kommen zumeist dort zur Anwendung, wo der Konsument mobil unterwegs ist. Die Stärke von „Zahlen per Handyrechnung“ ist die schnelle und einfache Zahlung. Somit Ideal, wenn der gesamte Ablauf schnell gehen muss. Denn Handy dabei heißt auch Geld dabei. Ein perfektes Beispiel liefert die Handyparken App.
Die Mobilfunkanbieter haben festgelegt, dass Zahlen per Handyrechnung nur für spendenbegünstigte Einrichtung im Sinn des 4a EStG 1988 zugelassen werden.
Den in 2009 eingestellten Service „Spenden per SMS“ gibt es in dieser technologischer Form nicht mehr. Die SMS wurde als Kommunikationskanal und zur Abrechnung beim Endkunden verwendet. „Zahlen per Handyrechnung“ ist ein Bezahlsystem. Es kann jedoch mit dem SMS Dienst als Kommunikationskanal ergänzt werden.
Ja selbstverständlich, wie bei jedem anderen Zahlungsmittel kann der Bezahldienst auch über eine Webpage angeboten werden. In Zeiten der Digitalisierung sehen die Mobilfunkanbieter auch die größte Reichweite an potentiellen Spendern. Mit unter können auch mobile Lösungen einen Interessanten Use Case darstellen.
Ja, neben Einzelspenden von Beträgen bis zu 50 Euro sind auch Dauerspenden über „Zahlen per Handyrechnung“ möglich. Der Vorteil ist, die Bestätigung einer Dauerspende wird vom Spender nur einmal eingeholt. Die Beträge können je nach festgelegter Periode (pro Monat/Jahr) automatisch abgebucht werden. Somit ist der Bezahldienst ideal für Dauerspender, die mit kleinen Beträgen regelmäßig Ihren Beitrag leisten möchten. Die Dauerspende gilt solange bis sie vom Spender über den Mobilfunkanbieter beendet wird, oder der Mobilfunkvertrag endet.
Ja , jedoch nur über einen Payment Service Provider (Zahlungsinstitut), den die Mobilfunkanbieter als Agent gemäß ZaDIG§22 unter Vertrag genommen haben. Über die aktuellen Möglichkeiten kontaktieren sie uns bitte.
Die Limits richtigen sich individuell je nach der Endkundenbonität. In jedem Fall besteht ein gesetzliches Transaktionslimit von 50 Euro. Ausgenommen bei Zahlungen im Agentenmodell.
. Die Spendenorganisationen erkannten schnell, dass Handyspenden mittels SMS großes Potential besitzt, um eine breite Bevölkerungsschicht zur Teilnahme an Hilfsprojekten zu motivieren.
Ist es realistisch und zeitgemäß als Verkehrsunternehmen zu erwarten, dass Fahrgäste etliche Minuten in den Kauf eines Tickets investieren?
„Zahlen per Handyrechnung“ wird im Fachjargon auch als Direct Carrier Billing (DCB) bezeichnet, also die direkte Abrechnung von Bezahlvorgängen über den Mobilfunkbetreiber. DCB ist eine praktische Möglichkeit der mobilen Bezahlung, bei der man keine Bank- oder Kreditkartendaten preisgeben muss.
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